Fördermittel
Wärmepumpe, neue Dämmung, bessere Fenster: Wer sein Eigenheim energieeffizienter umbauen möchte, dem greift der Staat mit viel Geld unter die Arme in Form von Zuschüssen oder günstigen Kredite.
Um Fördermittel und Zuschüsse jedoch beantragen zu können, benötigen Sie den Nachweis eines anerkannten Energieeffizienzberaters. Wir legen im Vorfeld der energetischen Sanierungsmaßnahmen mit einem Förderantrag fest, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
KfW
Bauen oder Kaufen Sie ein Haus, das den KfW-Standards entspricht, können Sie sowohl von einem Kredit (bis zu 150.000 Euro) mit niedrigem Zinssatz und charmanten Tilgungszuschüssen profitieren, sowie von einer Bezuschussung der Baubegleitung durch mich als Energieberater. Als Alternative zu dem Kredit kann ein Investitionszuschuss beantragt werden.
Bafa
Sanieren Sie Ihr Haus ohne einen KfW-Standard zu erreichen und möchten für Ihre Einzelmaßnahme staatliche Unterstützung erhalten, können Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 25 % beantragen. Auch meine Leistung als Energieberater wird bezuschusst.
Darf es eine neue Heizungsanlage sein? Steigen Sie auf erneuerbare Energien um und profitieren Sie von hohen Förderungen von bis zu 45 %.
Die KfW empfiehlt
grundsätzlich ein
Vorgehen in fünf
Schritten, um
Fördermittel zu
beantragen:
01 Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus.
02 Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
03 Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden. Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
04 Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
05 Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Je nach Förderprogramm können die einzelnen Schritte anders aussehen. Wichtig ist, die genauen Bedingungen vor Beginn der Maßnahme zu prüfen und nicht erst währenddessen oder nachher.
Fördermittel für Baubegleitung
Im Rahmen einer Sanierung Ihres Gebäudes zu einem Effizienzhaus oder bei Einzelmaßnahmen ist ein zugelassener EnergieEffizientsexperte, Voraussetzung.
In welchem Umfang wird von der KfW die Baubegleitung gefördert?
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Honorarkosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben an Zuschuss gewährt.
Die Kosten der qualifizierten Baubegleitung, die über den im Programm 431 gewährten Zuschussbetrag hinaus gehen, können vollständig in der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (151, 152 oder 430) gefördert werden, solange die Förderung die Kosten nicht übersteigt.
Bei der Baubegleitung handelt es sich NICHT um eine "Bauleitung" - nach § 33 der HOAI (Honorarordung der Architekten und Ingenieure).
Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Internetseite.
Fördermittel für individuellen Sanierungsfahrplan iSFP
Der individuelle Sanierungsfahrplan ( iSFP) ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geförderte Energieberatung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Ganze 80% Förderung vom Bafa für den iSFP. Das somit günstig ermöglichte Gesamtkonzept hilft anschließend, das Haus in seiner Energieeffizienz zu steigern und weitere 5% Förderung auf eine energetische Maßnahme zu sichern. – idealerweise mit BEG- und KfW-Förderung.
Bespiel: Gesamtkosten iSFP = 2100€--> davon 80% Förderung jedoch max.1.300€ --> Eigenanteil: 800€